Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der Mtox-Plattform durch Unternehmen.

Fassung vom 20. August 2026. Diese Bedingungen gelten für alle ab diesem Tag geschlossenen Verträge.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Digitmedia e.K., Gertrudstr. 17, 44388 Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16995, vertreten durch Tim Friedrich (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Chatbot-Plattform Mtox.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuell in Textform getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien — insbesondere die für den einzelnen Chatbot vereinbarten Konditionen nach § 8 — gehen diesen Bedingungen vor.
  5. Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge über gleichartige Leistungen, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Plattform ist die vom Anbieter betriebene Softwareanwendung Mtox einschließlich der zugehörigen Verwaltungsoberfläche, der Laufzeitumgebung für Chatbots und der vom Anbieter bereitgestellten Schnittstellen.
  2. Chatbot (auch „Bot“) ist ein vom Kunden auf der Plattform angelegter, linear oder im Flow-Editor gestalteter Gesprächsablauf, der über einen oder mehrere Kanäle betrieben wird.
  3. Kanal ist der Übertragungsweg, über den ein Chatbot mit Teilnehmenden kommuniziert, derzeit der Messenger-Dienst Telegram sowie der vom Anbieter betriebene Webchat.
  4. Sitzung ist ein zusammenhängender Gesprächsverlauf zwischen einer teilnehmenden Person und einem Chatbot. Die für die Abrechnung maßgebliche Abgrenzung einer Sitzung, insbesondere die Zeitspanne, nach der ein Gespräch als beendet gilt, wird nach § 8 Abs. 2 vereinbart.
  5. Kundeninhalte sind alle Daten, Texte, Bilder, Videos, Dateien, Gesprächsabläufe, Konfigurationen und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder die Teilnehmenden seiner Chatbots auf der Plattform einstellen, erzeugen oder verarbeiten lassen.
  6. Textform meint die Textform im Sinne des § 126b BGB. Eine E-Mail an die im Impressum genannte Adresse des Anbieters beziehungsweise an die vom Kunden zuletzt benannte Adresse genügt, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist.

§ 3 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Der Anbieter überlässt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet und hält sie in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Auf die Überlassung finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Die Software wird nicht an den Kunden übergeben. Sie verbleibt auf der Infrastruktur des Anbieters oder der von ihm eingesetzten Rechenzentrumsbetreiber. Betrieb und Datenhaltung erfolgen in der Bundesrepublik Deutschland; hiervon unberührt bleibt die Einbindung von Drittdiensten nach § 13.
  3. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht die Erstellung, Pflege oder inhaltliche Prüfung von Chatbots. Konzeption, Texte, Rätsel, Medien und die fachliche Richtigkeit der Abläufe verantwortet der Kunde. Zusätzliche Leistungen wie Konzeption, Umsetzung von Abläufen, Schulung oder Support über die Störungsbeseitigung nach § 5 hinaus sind nur geschuldet, wenn sie gesondert in Textform vereinbart und vergütet werden.
  4. Die Darstellung der Plattform, ihrer Funktionen und der Abrechnungsmodelle auf der Website des Anbieters ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
  5. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt, ihm einen Zugang zur Plattform freischaltet oder mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 4 Zugang, Konten und Zugangsdaten

  1. Der Anbieter richtet dem Kunden einen Zugang zur Verwaltungsoberfläche ein. Der Kunde kann innerhalb seines Zugangs weitere Benutzerkonten für eigene Mitarbeitende anlegen, soweit die Plattform dies vorsieht. Eine Weitergabe von Zugängen an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform; § 14 Abs. 3 bleibt unberührt.
  2. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und verpflichtet seine Nutzer entsprechend. Er verwendet Passwörter, die dem Stand der Technik entsprechen, und nutzt eine vom Anbieter angebotene Zwei-Faktor-Authentisierung, soweit ihm dies zumutbar ist.
  3. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder einen Zugang nutzen, zeigt der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich in Textform an und ändert die betroffenen Zugangsdaten.
  4. Handlungen, die über den Zugang des Kunden vorgenommen werden, sind ihm zuzurechnen, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten.

§ 5 Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung

  1. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus diesen Bedingungen, der Leistungsbeschreibung auf der Website in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung und den für den jeweiligen Chatbot getroffenen Vereinbarungen. Enthalten sind der lineare und der visuelle Aufbau von Abläufen, die verfügbaren Bausteintypen, die Rätselmodule, die Anbindung an Sprachmodelle nach § 12, die Auswertungen sowie die Kanäle Telegram und Webchat.
  2. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Verfügbar ist die Plattform, wenn ihre wesentlichen Funktionen — Betrieb laufender Chatbots und Zugang zur Verwaltungsoberfläche — nutzbar sind.
  3. Nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet werden Zeiten planmäßiger Wartung sowie Zeiten, in denen die Plattform aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Dazu zählen insbesondere Störungen oder Änderungen der angebundenen Messenger- und KI-Dienste, Störungen des Internets außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, Angriffe Dritter auf die Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Fälle höherer Gewalt nach § 21.
  4. Planmäßige Wartung führt der Anbieter nach Möglichkeit sonntags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durch. Er kündigt Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung von mehr als 30 Minuten führen, mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder in der Verwaltungsoberfläche an. Dringende Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken darf der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen; er unterrichtet den Kunden unverzüglich darüber.
  5. Der Kunde zeigt Störungen unverzüglich nach Kenntnis in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können. Der Anbieter beginnt mit der Beseitigung von Störungen, die den Betrieb laufender Chatbots verhindern, innerhalb eines Werktags nach Zugang der Meldung. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters.
  6. Der Anbieter sichert die auf der Plattform gespeicherten Daten arbeitstäglich. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Betriebs nach Störungen; sie ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden nach § 10 Abs. 5.

§ 6 Weiterentwicklung und Änderungen der Leistung

  1. Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter und stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Fortbestand einer bestimmten Programmfassung oder Oberfläche.
  2. Der Anbieter darf den Leistungsumfang ändern, wenn die Änderung den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt und für den Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn sie der Verbesserung, der Anpassung an den Stand der Technik, an geänderte Sicherheitsanforderungen oder an geänderte Vorgaben Dritter dient, deren Dienste eingebunden sind.
  3. Beeinträchtigt eine Änderung eine für den Kunden wesentliche Funktion nicht nur unerheblich, kündigt der Anbieter sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.
  4. Entfällt ein Kanal oder ein Drittdienst, weil dessen Betreiber ihn einstellt oder seine Bedingungen so ändert, dass der bisherige Betrieb unzulässig oder unzumutbar wird, ist der Anbieter insoweit von seiner Leistungspflicht frei. Er unterrichtet den Kunden unverzüglich und bietet, soweit möglich, eine gleichwertige Alternative an. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 7 Demonstrationen und Testzugänge

  1. Der Anbieter kann dem Kunden einen Testzugang oder eine auf dessen Anwendungsfall zugeschnittene Demonstration bereitstellen. Umfang und Dauer werden in Textform festgelegt; ohne abweichende Vereinbarung endet ein Testzugang 30 Kalendertage nach Freischaltung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Für unentgeltliche Testzugänge schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit. § 5 Abs. 2 bis 5 finden insoweit keine Anwendung. Der Anbieter darf einen unentgeltlichen Testzugang jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen in Textform beenden.
  3. Der Anbieter löscht die im Rahmen eines Testzugangs angelegten Daten 30 Kalendertage nach dessen Ende, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein entgeltlicher Vertrag über dieselben Inhalte zustande kommt. § 23 gilt entsprechend.

§ 8 Vergütung, Abrechnung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem für den jeweiligen Chatbot vereinbarten Abrechnungsmodell. Zur Wahl stehen ein Betrag je geführter Sitzung oder ein fester Betrag je Chatbot und Monat.
  2. Das Modell, die Höhe der Beträge, die Abgrenzung der Sitzung im Sinne des § 2 Abs. 4 sowie etwaige Mindestabnahmen werden für jeden Chatbot gesondert in Textform vereinbart. Für mehrere Chatbots desselben Kunden können unterschiedliche Modelle gelten. Der Funktionsumfang ist vom gewählten Modell unabhängig.
  3. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Bei sitzungsabhängiger Abrechnung rechnet der Anbieter monatlich nachträglich auf Grundlage der von der Plattform erfassten Sitzungen ab. Ein fester Monatsbetrag ist monatlich im Voraus fällig; beginnt oder endet der Vertrag im Lauf eines Monats, wird anteilig nach Kalendertagen abgerechnet.
  5. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch in Textform bereit; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
  6. Der Kunde kann einer Abrechnung binnen 30 Tagen nach Zugang in Textform widersprechen. Der Anbieter weist in der Rechnung auf diese Frist hin. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als genehmigt; die Geltendmachung berechtigter Einwendungen nach Fristablauf bleibt dem Kunden unbenommen.
  7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  8. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zehn Tagen nach Maßgabe des § 16 sperren. Die Zahlungspflicht bleibt für den Zeitraum der Sperrung bestehen.

§ 9 Anpassung der Vergütung

  1. Der Anbieter kann die vereinbarte Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal in zwölf Monaten anpassen, um Änderungen seiner Kosten für Personal, Betrieb der Infrastruktur, angebundene Drittdienste, Lizenzen oder gesetzliche Abgaben auszugleichen.
  2. Kostensenkungen sind mit Kostensteigerungen zu verrechnen; eine Anpassung darf nicht dazu dienen, den Gewinn des Anbieters über das bei Vertragsschluss bestehende Maß hinaus zu erhöhen.
  3. Der Anbieter teilt die Anpassung mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf den Umfang der Erhöhung und auf das Kündigungsrecht nach Absatz 4 hin.
  4. Erhöht sich die Vergütung, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich in Textform kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde schafft die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich, insbesondere einen geeigneten Internetzugang und einen aktuellen, vom Anbieter unterstützten Webbrowser.
  2. Er benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner nebst Vertretung sowie eine E-Mail-Adresse für betriebliche Mitteilungen und hält diese Angaben aktuell. Mitteilungen an die zuletzt benannte Adresse gelten als zugegangen.
  3. Der Kunde wirkt bei der Aufklärung und Beseitigung von Störungen im zumutbaren Umfang mit, insbesondere durch Beschreibung der Symptome, der betroffenen Chatbots und der Schritte zur Nachstellung.
  4. Der Kunde beschafft die für den Betrieb seiner Chatbots auf Drittkanälen erforderlichen Zugänge und Freigaben, soweit diese ihm zugeordnet sind, insbesondere die Bot-Zugangstoken der jeweiligen Messenger-Dienste, und hält die Bedingungen der Betreiber ein.
  5. Der Kunde sichert die von ihm eingestellten Inhalte und die über die Plattform bereitgestellten Auswertungen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch vor jeder von ihm veranlassten wesentlichen Änderung, in eigener Verantwortung. Die Exportfunktionen der Plattform stehen ihm hierfür zur Verfügung.
  6. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, verlängern sich Fristen des Anbieters angemessen; Mehraufwand, der dem Anbieter dadurch nachweislich entsteht, ist nach Aufwand zu vergüten.

§ 11 Zulässige Nutzung, Inhalte und Freistellung

  1. Der Kunde ist für die Inhalte, die er über die Plattform verbreitet oder verarbeiten lässt, allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass sie nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Jugendschutz- und Datenschutzrecht.
  2. Untersagt sind insbesondere: das Verbreiten strafbarer, jugendgefährdender, volksverhetzender oder gewaltverherrlichender Inhalte; unerbetene Werbung an Personen, die nicht wirksam eingewilligt haben; das Versenden von Schadsoftware; Versuche, die Plattform, ihre Sicherungsmechanismen oder die Infrastruktur des Anbieters unbefugt zu umgehen, auszulesen, zu überlasten oder zurückzuentwickeln; sowie eine Nutzung, die die Betriebssicherheit oder die Nutzung durch andere Kunden erheblich beeinträchtigt.
  3. Betreibt der Kunde Chatbots, die sich an Kinder oder Jugendliche richten, trifft er die dafür erforderlichen Vorkehrungen, insbesondere hinsichtlich Einwilligungen, altersgerechter Ansprache und der Grenzen des Einsatzes von Sprachmodellen nach § 12.
  4. Der Anbieter überwacht die Kundeninhalte nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Erlangt er Kenntnis von einem Rechtsverstoß, kann er die betroffenen Inhalte nach Maßgabe des § 16 sperren oder entfernen.
  5. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich behördlicher Verfahren frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach diesem Paragrafen oder nach § 12 beruhen, und erstattet ihm die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und trifft ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis. Die Freistellung entfällt, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.

§ 12 Einsatz künstlicher Intelligenz

  1. Die Plattform ermöglicht es, an vom Kunden festgelegten Stellen eines Ablaufs ein Sprachmodell eines Drittanbieters einzubinden und diesem den bisherigen Gesprächsverlauf zu übergeben. Ob, an welchen Stellen und mit welchen Vorgaben dies geschieht, entscheidet der Kunde bei der Gestaltung seines Chatbots.
  2. Der Anbieter schuldet die technische Anbindung, nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Rechtmäßigkeit der von einem Sprachmodell erzeugten Ausgaben. Solche Ausgaben können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft die Eignung des Einsatzes für seinen Anwendungsfall und trifft geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch Rollen- und Themenvorgaben sowie durch Rückfallwege in regelbasierte Abläufe.
  3. Der Kunde ist im Verhältnis zum Anbieter für die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz verantwortlich, soweit sie den Betrieb seiner Chatbots betrifft. Er stellt insbesondere sicher, dass Teilnehmende nach Art. 50 Abs. 1 der Verordnung darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern sich dies nicht bereits aus den Umständen ergibt, und dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte, soweit erforderlich, entsprechend gekennzeichnet werden. Der Anbieter stellt hierfür geeignete Bausteine bereit; die Einbindung in den jeweiligen Ablauf obliegt dem Kunden.
  4. Der Kunde sorgt dafür, dass die mit dem Betrieb seiner Chatbots befassten Personen über ein für ihre Aufgabe ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verfügen.
  5. Der Kunde setzt keine Chatbots ein, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 verbotene Praktiken verwirklichen, insbesondere keine Techniken zur unterschwelligen Beeinflussung oder zur Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Personen, und keine Anwendungen zur Emotionserkennung im Beschäftigungskontext.
  6. Der Kunde gibt über die KI-Bausteine keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO an Drittanbieter weiter und richtet seine Abläufe so ein, dass Teilnehmende hierzu nicht veranlasst werden.

§ 13 Angebundene Dienste Dritter

  1. Für den Betrieb über Messenger-Kanäle und für die Anbindung von Sprachmodellen greift die Plattform auf Dienste Dritter zu, derzeit insbesondere auf Telegram und auf Anbieter von Sprachmodellen. Diese Dienste sind nicht Leistungsgegenstand des Anbieters; für ihre Verfügbarkeit, ihren Funktionsumfang und ihre Bedingungen übernimmt er keine Verantwortung.
  2. Der Anbieter unterrichtet den Kunden auf Anfrage in Textform über die eingesetzten Drittdienste, ihren jeweiligen Einsatzzweck und den Ort der Verarbeitung.
  3. Werden bei der Nutzung von Drittdiensten personenbezogene Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien nach Kapitel V DSGVO. Einzelheiten regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach § 17.
  4. Ändern Drittanbieter ihre Bedingungen oder Schnittstellen, gilt § 6 Abs. 4.

§ 14 Nutzungsrechte an der Plattform

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
  2. Weitergehende Rechte, insbesondere an der Software, ihrem Quellcode, ihrer Struktur, den Oberflächen, den Rätselmodulen und den Marken des Anbieters, werden nicht übertragen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Zurückentwicklung der Software ist nur in den Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig.
  3. Der Kunde darf die Plattform im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs nutzen, um Chatbots für seine Kunden zu erstellen und zu betreiben. Teilnehmende dürfen die so betriebenen Chatbots bestimmungsgemäß nutzen. Eine darüber hinausgehende Überlassung der Plattform an Dritte, insbesondere ihre entgeltliche Weitervermietung oder ein Betrieb im Rechenzentrum des Kunden, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
  4. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, unterrichtet er den Anbieter unverzüglich. Die Parteien passen den Vertrag in diesem Fall an; der Anspruch des Anbieters auf die für die tatsächliche Nutzung geschuldete Vergütung bleibt unberührt.

§ 15 Kundeninhalte und Auswertungen

  1. Die Kundeninhalte bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter erwirbt an ihnen keine Rechte über das hinaus, was zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter das für die Vertragsdurchführung erforderliche, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, an die für den Betrieb erforderlichen Drittdienste zu übermitteln und Teilnehmenden im Rahmen des jeweiligen Chatbots zugänglich zu machen. Ein Recht zur inhaltlichen Verwertung außerhalb der Vertragserfüllung besteht nicht.
  3. Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Er verpflichtet die eingesetzten Anbieter von Sprachmodellen vertraglich darauf, übermittelte Inhalte nicht zu Trainingszwecken zu verwenden, soweit deren Bedingungen dies vorsehen; ist eine solche Verpflichtung bei einem Anbieter nicht erreichbar, weist der Anbieter den Kunden vor dem Einsatz darauf hin.
  4. Der Anbieter darf aus dem Betrieb der Plattform gewonnene technische und statistische Kennzahlen in aggregierter und anonymisierter Form auswerten, um Betrieb, Sicherheit und Weiterentwicklung zu verbessern. Ein Rückschluss auf den Kunden, seine Chatbots oder einzelne Teilnehmende ist dabei ausgeschlossen.
  5. Die von der Plattform erzeugten Auswertungen kann der Kunde über Links teilen. Er entscheidet, wem er solche Links zugänglich macht, und beachtet dabei die datenschutzrechtlichen Anforderungen; der Anbieter stellt die dafür erforderlichen Einstellungen bereit.

§ 16 Sperrung und Einschränkung des Zugangs

  1. Der Anbieter kann den Zugang des Kunden oder einzelne Chatbots ganz oder teilweise sperren, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde gegen § 11 oder § 12 verstößt, wenn eine Sperrung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Plattform, ihre Daten oder andere Kunden erforderlich ist, wenn eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt oder wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 8 vorliegen.
  2. Der Anbieter kündigt die Sperrung an und setzt dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe, es sei denn, die sofortige Sperrung ist zur Gefahrenabwehr oder aufgrund einer Anordnung erforderlich. In diesem Fall unterrichtet er den Kunden unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe der Gründe.
  3. Die Sperrung beschränkt sich auf das erforderliche Maß und wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Der Kunde kann der Sperrung in Textform widersprechen; der Anbieter prüft den Widerspruch unverzüglich.
  4. Hat der Kunde die Sperrung zu vertreten, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen und der Anbieter kann den Aufwand für Prüfung und Wiederherstellung nach Aufwand berechnen. Andernfalls entfällt die Vergütungspflicht für die Dauer der Sperrung.

§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dem Kunden hierfür ein Vertragsmuster bereit. Der Vertrag über die Auftragsverarbeitung geht diesen Bedingungen im Umfang seines Regelungsgegenstands vor.
  2. Der Kunde ist für die Verarbeitung der Daten der Teilnehmenden seiner Chatbots Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er verantwortet insbesondere die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Information der Betroffenen und die Bearbeitung von Betroffenenanfragen. Der Anbieter unterstützt ihn dabei nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
  3. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch der Website des Anbieters, bei Anfragen über das Kontaktformular und im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
  4. Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die dem Stand der Technik und dem Schutzbedarf der verarbeiteten Daten entsprechen. Er unterrichtet den Kunden unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die dessen Daten betreffen.

§ 18 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich. Dazu zählen insbesondere Gesprächsabläufe und Rätsellösungen des Kunden sowie Preise, technische Konzepte und Sicherheitsinformationen des Anbieters.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Vertragsdurchführung verwendet und nur solchen Mitarbeitenden, Auftragsverarbeitern und Beratern zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und die entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  3. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Bedingungen bekannt werden, die der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die verpflichtete Partei unterrichtet die andere Partei vorab, soweit dies zulässig ist.
  4. Die Parteien treffen die zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Die Pflichten dieses Paragrafen gelten für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse gelten sie, solange die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1 GeschGehG vorliegen.

§ 19 Mängelrechte

  1. Der Anbieter beseitigt Mängel der Plattform innerhalb angemessener Frist nach Maßgabe des § 5 Abs. 5. Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und dadurch ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die mietrechtlichen Mängelrechte des Kunden unberührt; § 20 gilt für Schadensersatzansprüche.
  3. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnis an (§ 536c BGB). Unterlässt er die Anzeige, gelten die Beschränkungen des § 536c Abs. 2 BGB.
  4. Eine Minderung der Vergütung nimmt der Kunde nicht selbst vor. Er kann einen Minderungsbetrag gegenüber dem Anbieter geltend machen; § 26 Abs. 4 bleibt unberührt.
  5. Beruht ein gemeldeter Sachverhalt nicht auf einem Mangel der Plattform, sondern auf einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann der Anbieter den Prüfaufwand nach Aufwand berechnen, wenn der Kunde dies zu vertreten hat.

§ 20 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Parteien gehen davon aus, dass der vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Sinne des Absatzes 2 der Vergütung entspricht, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlt hat. Weist eine Partei nach, dass der vorhersehbare Schaden im Einzelfall höher oder niedriger war, ist dieser maßgeblich.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nach § 10 Abs. 5 angefallen wäre.
  5. Der Anbieter haftet nicht für Inhalte und Ausgaben, die durch angebundene Sprachmodelle erzeugt werden, für die Verfügbarkeit und das Verhalten angebundener Drittdienste sowie für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde seine Pflichten aus §§ 10 bis 12 verletzt.
  6. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  7. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 21 Höhere Gewalt

  1. Wird eine Partei durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für dessen Dauer und Umfang von der Leistungspflicht befreit, ohne dass sie dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet ist. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von außen kommende und auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, etwa Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung sowie Arbeitskämpfe, an denen die betroffene Partei nicht beteiligt ist.
  2. Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich in Textform und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu begrenzen. Die Vergütungspflicht des Kunden entfällt für den Zeitraum, in dem die Plattform aus diesem Grund nicht nutzbar ist.
  3. Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag außerordentlich in Textform kündigen.

§ 22 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfristen werden zusammen mit dem Abrechnungsmodell für jeden Chatbot gesondert in Textform vereinbart. Eine vereinbarte Kündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate.
  2. Ist nichts anderes vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  3. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach ihrem Ablauf auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt wird; Absatz 2 gilt für die Kündigung des verlängerten Vertrags entsprechend.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen §§ 11 oder 12 verstößt oder wenn er mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist.
  5. Jede Kündigung bedarf der Textform. Betrifft eine Kündigung nur einzelne Chatbots, ist dies anzugeben; im Übrigen bleibt der Vertrag bestehen.

§ 23 Wechsel des Dienstes, Datenexport und Löschung

  1. Der Kunde kann seine Kundeninhalte und die von der Plattform erzeugten Auswertungen während der Vertragslaufzeit jederzeit über die bereitgestellten Exportfunktionen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format abrufen. Ein Entgelt fällt hierfür nicht an.
  2. Möchte der Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln oder auf eigene Systeme umstellen, unterstützt ihn der Anbieter im zumutbaren Umfang. Er stellt die exportierbaren Daten und die zu ihrem Verständnis erforderlichen Informationen bereit. Über den Export hinausgehende Unterstützungsleistungen werden gesondert vereinbart und nach Aufwand vergütet.
  3. Der Übergangszeitraum für einen Wechsel beträgt 30 Kalendertage ab Wirksamwerden der Kündigung. Er verlängert sich auf Verlangen des Kunden angemessen, wenn der Wechsel technisch nicht innerhalb dieser Frist durchführbar ist; das Verlangen ist vor Ablauf des Zeitraums in Textform zu stellen. Während des Übergangszeitraums bleiben die vereinbarten Entgelte für die weiterhin in Anspruch genommenen Leistungen geschuldet.
  4. Nach Vertragsende hält der Anbieter die Kundeninhalte für weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach löscht er sie vollständig und unwiderruflich einschließlich vorhandener Sicherungskopien im Rahmen der üblichen Sicherungszyklen. Der Kunde kann die Löschung schon vor Ablauf dieser Frist verlangen.
  5. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt. Die insoweit aufbewahrten Daten werden für keinen anderen Zweck verarbeitet.
  6. Regelungen des Vertrags über die Auftragsverarbeitung nach § 17 zur Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten gehen diesem Paragrafen vor, soweit sie weitergehende Pflichten des Anbieters begründen.

§ 24 Änderungen dieser Bedingungen

  1. Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn die Änderung erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung, an behördliche Vorgaben oder an geänderte technische Gegebenheiten anzupassen, wenn sie eine Regelungslücke schließt, die nach Vertragsschluss entstanden ist, oder wenn sie den Kunden begünstigt. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berühren, sind ausgeschlossen; hierfür gilt § 9.
  2. Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, stellt die geänderte Fassung bereit und hebt die Änderungen hervor.
  3. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf die Widerspruchsfrist weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
  4. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens außerordentlich in Textform kündigen.

§ 25 Referenznennung

Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zur Referenz auf seiner Website und in Angebotsunterlagen nennen, wenn der Kunde vorher in Textform zugestimmt hat. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen aus den von ihm verantworteten Medien.

§ 26 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Der Anbieter darf sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedienen; seine Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
  4. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Stand: 20. August 2026 — Digitmedia e.K., Gertrudstr. 17, 44388 Dortmund